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Die Schweiz steht in dem Ruf, sich abzuschotten. Doch dank der EU mußte die Schweiz in punkto Personenfreizügigkeit schlußendlich einlenken. Daher können auch Sie in die Schweiz dauerhaft einreisen: „Come to Switzerland“. Die Schweiz steht auch im Ruf eines Hochpreislandes. Teuer kommt es einem natürlich vor, wenn man deutsche Löhne in der Lohntüte hat und dann in der Schweiz Urlaub macht. Dies ist aber nur die eine Seite der Medaille. Gegenwärtig werden in der Schweiz noch exorbitant höhere Löhne als in der EU bezahlt und die Sozialleistungen sind viel besser. Denn die Schweiz ist ein sehr soziales Land. Unterm Strich bleibt also viel mehr übrig.

Profitieren auch Sie!

Hier erfahren Sie, wie einfach es heutzutage ist, sich in der Schweiz niederzulassen und welche Vorteile es bietet. Und das beste: Sie erhalten direkt Tipps und Hilfe, wie Sie am besten in die Schweiz einwandern und sich niederlassen. Scrollen Sie durch die Unterrubriken und informieren Sie sich über die Vorteile, die Sie erwarten, wenn Sie sich in der Schweiz dauerhaft niederlassen!

Umzug in die Schweiz: Visa und Bewilligungen

Wenn Sie in die Schweiz ziehen, erkundigen Sie sich, ob Sie ein Schweizer Visum oder eine Aufenthalts-, Lebens-, Studien- oder Arbeitserlaubnis in der Schweiz benötigen.

Möglicherweise müssen Sie ein Visum oder eine andere Genehmigung beantragen, wenn Sie die Schweiz besuchen, leben, arbeiten oder studieren wollen. Die nachfolgenden Informationen von Come to Switzerland helfen Ihnen herauszufinden, welche Schweizer Bewilligung Sie je nach Nationalität und Situation benötigen, da für europäische Bürger andere Regeln gelten als für Personen, die aus dem außereuropäischen Ausland in die Schweiz ziehen.

Die Einwanderungsproblematik in der Schweiz hat sich seit einem Mehrheitsreferendum über die Begrenzung der Einwanderung aus Ländern der Europäischen Union (EU) gegen die Freizügigkeitspolitik der EU zugespitzt. Während die EU den Obergrenzen noch nicht zugestimmt hat, schlagen jüngste Berichte vor, dass Schweizer Diplomaten eine „Schutzklausel“ prüfen, die es der Schweiz ermöglichen würde, die Einwanderung aus der EU zu begrenzen, sobald bestimmte Niveaus erreicht sind. Überprüfen Sie die aktuelle Entscheidung zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung.

Die hier aufgeführten Informationen dienen nur der Orientierung und Sie sollten sich für Ihre spezifischen Umstände von der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland beraten lassen.

Wer braucht ein Schweizer Visum oder eine Bewilligung?

Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU, bildet aber zusammen mit Island, Liechtenstein und Norwegen die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA). Diese ist über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit der EU vereint, um einen freien Markt zwischen allen Ländern der EU und der EFTA zu schaffen.

Die Schweiz ist auch eines von 26 Ländern, die den Schengen-Raum bilden: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechien, Ungarn. Sie haben ein gemeinsames Visum und keine Grenzkontrollen zwischen ihnen, so dass jede dieser Nationalitäten frei in die Schweiz reisen kann.

Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen haben fast alle Staatsangehörigen aus den Ländern der EU oder EFTA das Recht, in die Schweiz zu ziehen, obwohl sie sich für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten zur Arbeit anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen. Für neuere EU-Mitglieder gibt es jedoch einige Sonderregelungen, darunter bulgarische, rumänische und kroatische Bürger.

Fast alle anderen benötigen für die Einreise in die Schweiz ein Visum und eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten – zu welchem Zweck auch immer – und eine Arbeitserlaubnis. Die hier aufgeführten Bedingungen gelten für Nicht-EU-/EFTA-Bürger.

Arten von Schweizer Visa und Anforderungen

Die Voraussetzungen für die Einreise in die Schweiz sind abhängig vom Grund Ihres Besuchs – als Tourist, zum Arbeiten oder Studieren oder zur Familienzusammenführung – und wie lange Sie sich aufhalten. Für Informationen über die spezifischen Anforderungen für Ihre Situation können Sie sich auch an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Heimatlandes in der Schweiz wenden.

Flughafentransit Schweizer Visum

Einige Ausländer benötigen für die Einreise in die Schweiz ein Flughafenvisum. Andernfalls benötigen die meisten Fluggäste, die über einen Schweizer Flughafen an ihr Ziel reisen, kein Schweizer Visum, müssen aber folgendes vorweisen können:

  • einen gültigen Reisepass
  • ein Flugticket für die nächste Etappe Ihrer Reise
  • die relevanten Reisedokumente und Visa für die Einreise in das nächste Land

Sie dürfen den Transitbereich nicht verlassen und müssen Ihre Weiterreise innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft in der Schweiz antreten.

Kurzaufenthalt Schweizer Touristenvisum (Schweizer Schengen-Visum)

Wenn Sie nicht aus der EU oder EFTA kommen und in die Schweiz kommen und sich bis zu drei Monate (aber nicht mehr) aufhalten wollen, stellen Sie sicher, dass Sie zuerst einen gültigen Reisepass oder Reiseausweis besitzen. Diese sollte innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und mindestens drei Monate nach dem Ende Ihres Besuchs in der Schweiz laufen.

Das Schweizer Touristenvisum für einen Aufenthalt von weniger als 90 Tagen/Drei Monaten ist das Schengen-Kurzzeitvisum, das die Einreise in den gesamten Schengen-Raum, einschließlich der Schweiz, für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ermöglicht. Das Schweizer Schengen-Visum wird in der Regel für touristische Zwecke, geschäftliche Zwecke, die Teilnahme an Sport- oder Kulturveranstaltungen oder Bildungsprogrammen verwendet. Wenn Sie länger bleiben wollen, benötigen Sie ein Schweizer Langzeitvisum für die Einreise (siehe unten).

Einige Nicht-EU-Bürger benötigen unter Umständen kein Visum für die Einreise in die Schweiz. So sind beispielsweise Australier, Neuseeländer, Kanadier und US-Bürger von der Visumpflicht befreit, wenn sie nicht länger als acht Tage zur Arbeit kommen oder in bestimmten Berufen arbeiten. Bürger Japans, Malaysias und Singapurs benötigen für die Einreise in die Schweiz kein Visum, müssen aber bei der Beantragung ihrer Aufenthaltserlaubnis die gleichen Dokumente vorlegen wie bei der Beantragung.

Die meisten anderen Nationalitäten benötigen jedoch ein Schweizer Touristenvisum – Sie können hier klicken, um herauszufinden, ob Sie es benötigen -, es sei denn, Sie haben bereits eine langfristige Aufenthaltserlaubnis eines anderen Schengen-Landes, die als gleichwertig mit einem Visum gilt. Diese langfristigen Aufenthaltsbewilligungen geben Ihnen jedoch nicht das Recht, in der Schweiz zu arbeiten. Temporäre Aufenthaltsbewilligungen – Bewilligungen L und B, die für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt werden – gelten nicht als gleichwertig mit einem Schweizer Visum.

Wenn Sie bei einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land der EU/EFTA beschäftigt sind und das Unternehmen Sie zur Arbeit in die Schweiz entsendet, können Sie einreisen und sich bis zu 90 Tage im Land aufhalten, sollten aber die Behörden informieren.

Wenn Sie im Besitz einer Schweizer B-, C- oder L-Lizenz sind (siehe unten), benötigen Sie kein Schengen-Visum, solange Sie mit einem gültigen Reisepass oder Reiseausweis und Ihrer Aufenthaltserlaubnis reisen.

Wenn Sie während Ihrer Zeit in der Schweiz arbeiten möchten, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis (siehe unten).

Langfristiges nationales Schweizer Visum

Wenn Sie länger als 90 Tage/Drei Monate in der Schweiz bleiben wollen, müssen Sie ein nationales (Typ D) Visum beantragen, das der Bewilligung unterliegt, z.B. wenn Sie eine Arbeitsstelle haben, an einem Universitätskurs eingeschrieben sind oder in der Schweiz Familie haben. Sie müssen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (siehe unten).

Einreichen Ihres Schweizer Visumsantrags

Unabhängig davon, ob Sie ein Schengen-Kurzzeitvisum (C) oder ein nationales Visum (D) beantragen, sollten Sie Ihren Visumantrag bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland einreichen. Klicken Sie auf die Karte, um die Kontaktdaten Ihrer Botschaft oder Ihres Konsulats zu finden.

Sie müssen ein Antragsformular ausfüllen, das Sie in der Sprache Ihrer Wahl herunterladen können. Sie müssen auch zusätzliche Unterlagen zur Verfügung stellen, wie z.B:

  • Ihren Reisepass
  • Nachweis der Krankenversicherung inklusive Unfalldeckung
  • Bank- oder Gehaltsabrechnung, um nachzuweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen

Je nach Ihrer persönlichen Situation und dem Grund für Ihre Ankunft in der Schweiz werden Sie beispielsweise gebeten, ein Einladungsschreiben eines einladenden Arbeitgebers oder einer Person mit den Kontaktdaten beider Parteien in einer der Amtssprachen der Schweiz vorzulegen. Die Studierenden werden gebeten, eine Immatrikulationsbescheinigung einer anerkannten schweizerischen Bildungseinrichtung vorzulegen.

Schweizer Visumgebühren

Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat kann Ihnen weitere Informationen über spezifische Anforderungen und Gebühren (in der Regel ca. 63 EUR) geben. Lassen Sie für die Bearbeitung Ihres Antrags zwischen sechs und acht Wochen Zeit.

Weitere Schweizer Visumspflichten

Wenn Sie Bedenken bezüglich Ihrer finanziellen Mittel haben, werden Sie möglicherweise um eine Sponsoringerklärung gebeten, die von der Person oder Firma, die Sie in die Schweiz eingeladen hat, unterzeichnet und von der lokalen Gemeinde oder dem kantonalen Migrationsamt bestätigt wird, wobei sich die Firma/der Einzelne verpflichtet, in Ausnahmefällen alle nicht gedeckten Kosten bis zu einem Betrag von CHF 30’000 zu übernehmen.

Jeder Ausländer, der sich länger als 90 Tage bzw. drei Monate in der Schweiz aufhalten möchte, muss ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (siehe unten).

Bei Ihrer Ankunft in der Schweiz

Sie haben 14 Tage nach Ihrer Ankunft in der Schweiz Zeit, sich bei Ihrer lokalen Einwohnermeldebehörde anzumelden und Ihre Aufenthaltserlaubnis bei den kantonalen Migrationsbehörden einzuholen.

Beantragung einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung

Jeder Ausländer, der sich länger als 90 Tage/Drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung, auch EU/EFTA-Bürger.

Kein Nicht-EU-/EFTA-Bürger hat ein Aufenthaltsrecht, und jeder Fall wird nach individuellen Gegebenheiten entschieden. Sie müssen sich bei den lokalen kantonalen Migrationsbehörden, bei denen Sie wohnen möchten, bewerben, bevor Sie sich in der Schweiz niederlassen.

Die Schweiz ist eine Bundesrepublik, die aus 26 Kantonen oder Regionen besteht. In jedem Kanton gibt es kantonale Migrationsämter, die für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen zuständig sind, und kantonale Arbeitsbehörden, die für die Arbeitserlaubnis zuständig sind. Obwohl alle Kantone nach dem gleichen Bundesgesetz arbeiten, hat jeder Kanton eine gewisse Autonomie bei der Einwanderung in die Region. Die Angaben auf Come to Switzerland sind alle ohne Gewähr. Die einzelnen Kantone sind daher die erste Anlaufstelle für Informationen über die Anforderungen an Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen.

Die Kontaktdaten für Ihren Kanton finden Sie hier. Dort finden Sie auch die Adressen aller kantonalen Behörden, den Online-Zugang über ihre Websites und die Angaben zu den Gemeinden.

Arten von Schweizer Aufenthaltsbewilligungen:

  • Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung) – eine biometrische Karte, gültig bis zu einem Jahr, die verlängert werden kann, aber nur bis zu insgesamt 24 Monate. Sie ist in der Regel mit einer bestimmten Stelle/Firma verknüpft, und Sie erhalten nicht automatisch eine neue Genehmigung, wenn Sie die Stelle wechseln.
  • Ausweis B (Erst- oder befristete Aufenthaltserlaubnis) – eine biometrische Karte, die normalerweise für ein Jahr gültig ist und verlängert werden kann. Du musst einen unbefristeten Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr haben oder einen Universitätskurs absolvieren. Es gibt eine begrenzte Anzahl dieser Genehmigungen, die Gegenstand von Arbeitsquoten sein können. Es kann auch Einschränkungen geben, wie z.B. den Wohnsitz in dem Kanton, der die Bewilligung erteilt hat, oder sie kann mit einer bestimmten Stelle verbunden sein.
  • Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung) – ermöglicht einen dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz und kann auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Diese biometrische Karte wird in der Regel erst nach 10 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in der Schweiz ausgestellt. US-Bürger und Kanadier müssen nur fünf Jahre lang ununterbrochen in der Schweiz leben. Mit dieser Bewilligung können Sie Arbeitgeber und Arbeitsplätze beliebig wechseln, sich selbständig machen und überall in der Schweiz wohnen.
  • Bewilligung G (Grenzgängerbewilligung) – diese Bewilligung ist für Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen (nicht ungewöhnlich, zumal die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sehr hoch sind). Dies ist eine jährliche Genehmigung, die jedes Jahr erneuert werden kann. Sie gewährt Ihnen kein Aufenthaltsrecht und kann nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
  • Andere Aufenthaltsgenehmigungen: Ausweis Ci (für Angehörige von Arbeitnehmern von zwischenstaatlichen Organisationen/Auslandbotschaften); F (für vorläufig aufgenommene Ausländer – Personen, die in ihr Heimatland zurückbeordert wurden, aber die Schweiz aus irgendeinem Grund nicht verlassen können); N (Ausweis für Asylbewerber); und S (Schutzbedürftige).

Verlängerung einer Schweizer Aufenthaltserlaubnis

Sie müssen Ihren Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei der Wohngemeinde nicht früher als drei Monate und nicht später als zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung stellen. Nehmen Sie die bestehende Genehmigung, einen gültigen Reisepass / Reiseausweis (der mindestens drei Monate nach Ablauf der Genehmigung gültig sein muss) und das Schreiben mit, in dem Sie darüber informiert werden, dass die Genehmigung bald abläuft. Ihre Gemeinde wird weitere Informationen erhalten.

Arbeiten in der Schweiz

Wenn Sie als Angestellter in die Schweiz kommen und dort arbeiten wollen, müssen Sie sich einen Arbeitsvertrag sichern, bevor Sie überhaupt einreisen können.

Ihr zukünftiger Arbeitgeber wird beim Bundesamt für Migration einen Bewilligungsantrag stellen. Diese Genehmigung wird in der Regel nur an Nicht-EU/EFTA-Bürger erteilt, die Manager, Spezialisten oder anderweitig hochqualifizierte Personen sind, wenn die Quoten dies zulassen und wenn keine EU/EFTA-Person für die Ausübung der Tätigkeit zur Verfügung steht.

Möglicherweise können Sie in die Schweiz kommen, um als Au Pair über eine anerkannte Agentur oder im Rahmen eines internationalen Praktikums zu arbeiten.

Studieren in der Schweiz

Um in der Schweiz zu kommen und zu studieren, müssen Sie zuerst in einen Kurs an einer Universität oder gleichwertig aufgenommen werden. Nach der Bestätigung eines Platzes können Sie bei Bedarf ein Visum beantragen und eine Aufenthaltserlaubnis B organisieren. In den meisten Fällen können Sie Ihre Familie nicht mitbringen.

Nach sechs Monaten können Sie während des Semesters bis zu 15 Stunden pro Woche und während der Ferien Vollzeit arbeiten. Wenn Sie einen Master-Abschluss haben und an der Universität arbeiten, können Sie sofort mit der Arbeit beginnen.

Nach dem Abschluss können Sie sich für sechs Monate in der Schweiz aufhalten, um Arbeit zu suchen, auf der gleichen Basis wie Schweizer Absolventen.

Nachzug zu einem Verwandten oder Partner in der Schweiz

Diejenigen, die bereits in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung B besitzen, haben kein Recht, Familienangehörige in die Schweiz zu bringen, obwohl die kantonalen Behörden dies zulassen können, solange Sie bestimmte Bedingungen erfüllen können.

Inhaber einer Niederlassungsbewilligung C können im Rahmen des Familienzusammenführungsprogramms Familienangehörige in die Schweiz bringen.

In beiden Fällen benötigen Verwandte für die Einreise in die Schweiz ein Visum (siehe oben) und Sie müssen sich an die kantonalen Behörden wenden, um eine Genehmigung einzuholen oder die Einreise in die Schweiz zu beantragen, um Ihrem Familienmitglied beizutreten.

Beantragung des Schweizer Bürgerrechts oder des ständigen Wohnsitzes

Nachdem Sie 10 Jahre ununterbrochen in der Schweiz gelebt haben (weniger, wenn Sie Ehepartner eines Schweizers und einiger anderer Personengruppen sind), können Sie einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen und eine Niederlassungsbewilligung C erhalten. Mit dieser Genehmigung können Sie auf unbestimmte Zeit in der Schweiz leben, Arbeitgeber und Arbeitsplätze nach Belieben wechseln oder sich selbständig machen. Womit sich der Come to Switzerland Kreislauf geschlossen hat.

Nach 10 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in der Schweiz können Sie sich als Schweizer Bürger bewerben. Es sind nur sechs Jahre, wenn man mit einem Schweizer Bürger verheiratet ist. Die Staatsbürgerschaft erlaubt Ihnen bestimmte Zusatzrechte, wie z.B. das Wahlrecht, aber Sie hätten andere Verpflichtungen, zum Beispiel müssen alle jungen Schweizer Männer den Militärdienst ableisten.

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